Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer kommunalen Sporthalle;
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juni 2017

Recht1

Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass eine Kommune zum teilweisen Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer Sporthalle, die sie (auch) Vereinen gegen eine nicht kostendeckende Nutzungspauschale überlässt, berechtigt ist. Er erklärt zudem, dass bei einer defizitären Leistungstätigkeit von Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge die Mindestbemessungsgrundlage des § 10 Abs. 5 UStG grundsätzlich nicht (entsprechend) anwendbar ist.

LKT Rundschreiben Nr. 490/2017 [PDF-Dokument: 60 kB]

01.09.2017